Inhaltsverzeichnis: Einkommensteuerrichtlinien

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Einkommensteuerrichtlinien






R 44b.1 Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt nach den §§ 44b und 45b EStG


Liegen die Voraussetzungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt nach den §§ 44b und 45b EStG vor, kann der Anteilseigner wählen, ob er die Erstattung im Rahmen


eines Einzelantrags (>R 44b.2) oder 1.


eines Sammelantragsverfahrens (>R 45b) 2.


beansprucht.