Inhaltsverzeichnis: Einkommensteuerrichtlinien
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- R 50a.1 Steuerabzug bei Lizenzgebühren, Vergütungen für die Nutzung von Urheberrechten und bei Veräußerungen von Schutzrechten usw.
- R 50c. Wertminderung von Anteilen durch Gewinnausschüttungen
- R 55. Bodengewinnbesteuerung
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Zu § 50c EStG
R 50c. Wertminderung von Anteilen durch Gewinnausschüttungen
In Fällen, in denen gem. § 52 Abs. 59 EStG ab dem VZ 2001 noch § 50c EStG i. d. F. des Gesetzes vom 24.3.1999 (Steuerentla- stungsgesetz 1999/2000/2002, BGBl. I S. 402) anzuwenden ist, gilt R 227d EStR 1999 weiter.