Inhaltsverzeichnis: Einkommensteuerrichtlinien

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Zu § 55 EStG


R 55. Bodengewinnbesteuerung


Zu den Wirtschaftsgütern und Nutzungsbefugnissen nach § 55 Abs. 1 Satz 2 EStG gehören insbesondere Milchlieferrechte, Zuckerrübenlieferrechte, Weinanbaurechte, Bodenschätze und Eigenjagdrechte.