Inhaltsverzeichnis: Lohnsteuerrichtlinien 2013
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- R 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
- Artikel 2 Anwendung der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013
Artikel 2 Anwendung der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013
Die Änderung in R 3.12 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Satz 3, 4 und 8 der Lohnsteuer-Richtlinien ist erstmals anzuwenden für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2012 enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31. Dezember 2012 zufließen.