Inhaltsverzeichnis: Lohnsteuerrichtlinien 2013
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- R 19.9 Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Ar- beitnehmers
- R 19a Steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen
- R 38.1 Steuerabzug vom Arbeitslohn
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Zu § 19a EStG
R 19a. Steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen
Soweit § 19a EStG nach der Übergangsregelung in § 52 Abs. 35 EStG weiter anzuwenden ist, gelten die Anweisungen in R 19a LStR 2008 fort.