Inhaltsverzeichnis: Einkommensteuerrichtlinien

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Zu § 9a EStG


R 9a. Pauschbeträge für Werbungskosten


Die Pauschbeträge für Werbungskosten sind nicht zu ermäßigen, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht lediglich während ei- nes Teiles des Kalenderjahres bestanden hat.