Inhaltsverzeichnis: Einkommensteuerrichtlinien
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- R 34.2 Steuerberechnung unter Berücksichtigung der Tarifermäßigung
- R 34.3 Besondere Voraussetzungen für die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG
- R 34.4 Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG auf Einkünfte aus der Vergütung für eine mehr- jährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG)
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R 34.3 Besondere Voraussetzungen für die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG
Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 EStG sind nach § 34 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 EStG nur begünstigt, wenn es sich um außerordentliche Einkünfte handelt; dabei kommt es nicht darauf an, im Rahmen welcher Einkunftsart sie angefallen sind.
1Die Nachzahlung von >Nutzungsvergütungen und Zinsen i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG muss einen Zeitraum von mehr als 36 Monaten umfassen. 2Es genügt nicht, dass sie auf drei Kalenderjahre entfällt.