Inhaltsverzeichnis: Einkommensteuerrichtlinien

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Einkommensteuerrichtlinien






R 21.4 Miet- und Pachtverträge zwischen Angehörigen und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft


Die für die steuerliche Beurteilung von Verträgen zwischen Ehegatten geltenden Grundsätze können nicht auf Verträge zwi- schen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - ausgenommen eingetragene Lebenspartnerschaften - übertragen werden, es sei denn, dass der Vertrag die gemeinsam genutzte Wohnung betrifft.