Inhaltsverzeichnis: Einkommensteuerrichtlinien

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Einkommensteuerrichtlinien






Zu § 11 EStG


R 11. Vereinnahmung und Verausgabung


1Die Vereinnahmung durch einen Bevollmächtigten reicht für die Annahme des Zuflusses beim Stpfl. aus. 2Daher sind Hono- rare von Privatpatienten, die ein Arzt durch eine privatärztliche Verrechnungsstelle einziehen lässt, dem Arzt bereits mit dem Eingang bei dieser Stelle zugeflossen.


Zu § 11a EStG


R 11a. Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen


R 7h gilt entsprechend.


Zu § 11b EStG


R 11b. Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen


R 7i gilt entsprechend.