Inhaltsverzeichnis: Einkommensteuerrichtlinien
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- R 10b.2 Zuwendungen an politische Parteien
- R 10b.3 Begrenzung des Abzugs der Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke
- R 10d. Verlustabzug
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R 10b.3 Begrenzung des Abzugs der Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke
Alternativgrenze
1Zu den gesamten Umsätzen i. S. d. § 10b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gehören außer den steuerbaren Umsätzen i. S. d. § 1 UStG auch nicht steuerbare >Umsätze. 2Der alternative Höchstbetrag wird bei einem Mitunternehmer von dem Teil der Sum- me der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter der Personengesellschaft berechnet, der dem Anteil des Mitunternehmers am Gewinn der Gesellschaft entspricht.
Stiftungen
Der besondere Abzugsbetrag nach § 10b Abs. 1a EStG steht bei zusammenveranlagten Ehegatten jedem Ehegatten einzeln zu, wenn beide Ehegatten als Spender auftreten.