Inhaltsverzeichnis: Einkommensteuerrichtlinien
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- R 9b. Auswirkungen der Umsatzsteuer auf die Einkommensteuer
- R 10.1 Sonderausgaben (Allgemeines)
- R 10.2 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten
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Zu § 10 EStG
R 10.1 Sonderausgaben (Allgemeines)
Bei Ehegatten, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, kommt es für den Abzug von Sonder- ausgaben nicht darauf an, ob sie der Ehemann oder die Ehefrau geleistet hat.