Inhaltsverzeichnis: Einkommensteuerrichtlinien

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Einkommensteuerrichtlinien






Zu § 10 EStG


R 10.1 Sonderausgaben (Allgemeines)


Bei Ehegatten, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, kommt es für den Abzug von Sonder- ausgaben nicht darauf an, ob sie der Ehemann oder die Ehefrau geleistet hat.